Wie in den Gottesdiensten am Wochenende verkündet, hängen die Wahllisten für die Kirchenverwaltungswahl an den jeweiligen Kirchen aus. Im Pfarrbüro kann gegen diese Wahlliste bis 02. November 2024 Einspruch erhoben werden.
Kirchenverwaltung:
Wahlliste Einspruchsfrist
von Redaktion HW | Okt 28, 2024 | Allgemein